Philips Außenwandleuchte Calgary Edelstahl mit Bewegungsmelder IP44 für E27 Leuchtmittel

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Artikelnummer: 8718696176764
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Außenwandleuchte aus Edelstahl mit Bewegungsmelder

Heine hochwertig verarbeitete Leuchte für den Außenbereich und eine dekorative Bereiche für jede Hausfassade, die wenig Platz für eine Beleuchtungsmöglichkeit und dem Komfort eines Bewegungsmelders bietet.

Diese Leuchte verfügt über die Schutzart IP44, somit ist sie gegen Spritzwasser geschützt und eignet sich optimal für den Outdoorbereich. Bitte bestellen Sie ein E27 Leuchtmittel dazu. Wir empfehlen Ihnen unsere energieeffizienten LED-Leuchtmittel.

Philips bietet die richtige Mischung aus Flair und Funktionalität und hilft Ihnen, das Beste aus Ihrem Außenbereich herauszuholen und Ihren persönlichen Stil zu verwirklichen.

Mit Philips myGarden können Sie Ihrem Garten oder Außenbereich ein noch schöneres Aussehen verleihen. Einzigartige Merkmale werden durch Licht hervorgehoben, Flächen stilvoll beleuchtet und ein perfektes Ambiente für unvergessliche Abende mit Freunden und Familie geschaffen.

Anwendungsbereiche

Beleuchtung Garten, Terrasse, Balkon, Anstrahlen von Mauern, Eingangsbereichen, Hauswänden,  Allgemeine Außenbeleuchtung

Fassung E27
Spannung 230 V
Flammenanzahl 1-flammig
Leuchtmittel inklusive? Nein
Lichtquelle Auswechselbar
Lichttechnische Daten
Lichtstrom Abhängig vom eingesetzten Leuchtmittel Lumen
Lichtstärke -
Maße & Gewicht
Abmessungen H 19 cm x B 30,4 cm x T 13 cm
Gewicht 1,04 kg
Lebensdauer
Nennlebensdauer Abhängig vom eingesetzten Leuchtmittel Stunden
Materialien
Gehäusefarbe Edelstahl
Gehäusematerial Edelstahl, Glas
Schutzart IP44
Quecksilberfrei Ja

Signify, I.B.R.S. / C.C.R.I. Numéro 10461, 5600 VB Eindhoven, Niederlande, E-Mail: Support.PhilipsLightingDach@signify.com (für Philips + Philips Hue), E-Mail: Support@wizconnected.com (für WiZ), 00800/ 7445 4775

Der Einbau und die Installation von nicht steckerfertigen elektrischen Geräten darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Laien dürfen diese Arbeiten nicht selbst ausführen, da dies gesetzlich in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) untersagt ist, um Gefahren durch Stromschläge oder Brände zu vermeiden. Nur eingetragene Elektroinstallationsbetriebe oder der Netzbetreiber selbst sind berechtigt, solche Arbeiten vorzunehmen.

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