Plug & Play - Shelly Vintage G125 E27 – 4W LED Lampe Leuchtmittel Retro WLAN mit Dimmfunktion
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Hersteller: Shelly
Artikel-Nr.: 183274
Hersteller Artikel-Nr.: Shelly G125
EAN Nummer: 3800235262108
Gewicht: 0.207kg
Garantie: 24 Monate
WLAN betriebene Glühbirne mit Dimmfunktion
- 4W; Warmweiß Helligkeit: 260 LM mit Dimmfunktion
- Passend für eine Standard-Lampenfassung - E27
- Einfache Steuerung über die Shelly-App sowie über verschiedene Protokolle, Plattformen und Sprachassistenten.
- Verfügt über einen integrierten Webserver und stellt eine Verbindung zu Ihrem WLAN-Netzwerk her
Eine intelligente Vintage-Glühbirne in spektakulärem Design
Du hast schon immer von einer Glühbirne im Vintage-Stil mit intelligenten Funktionen geträumt? Mit Shelly Vintage erhältst du das Beste aus beiden Welten und kombinierst moderne Technologie mit einem edlen Vintage-Look, der für den Einbau in eine Standard-Lampenfassung – E27 – ausgelegt ist. Verbinde Shelly Vintage direkt mit deinem WLAN zu Hause, spiele mit dem Licht und dimme es nach deinen Wünschen.
EIGENSCHAFTEN
WLAN betrieben
Verbinde Shelly Vintage mit deinem WLAN-Netzwerk. Kein HUB erforderlich!
Energieüberwachung
Shelly Vintage gewährleistet eine präzise Überwachung des Stromverbrauchs.
Elegantes Design
Ein spektakuläres Vintage-Design, das zu jedem Wohnambiente passt, von warmem bis zu kühlem Weiß.
Anpassung der Lichtintensität
Genieße dimmbares weißes Licht, indem du die Helligkeit fein abstimmst.
Energieeffizient
Reduziere den Energieverbrauch ohne Helligkeits- oder Qualitätsverlust.
Intelligente Zeitpläne
Lege benutzerdefinierte Zeitpläne basierend auf deinem Tagesablauf fest oder steuere deine Beleuchtung automatisch dem Sonnenaufgang/-Untergang entsprechend.
Der Einbau und die Installation von nicht steckerfertigen elektrischen Geräten darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Laien dürfen diese Arbeiten nicht selbst ausführen, da dies gesetzlich in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) untersagt ist, um Gefahren durch Stromschläge oder Brände zu vermeiden. Nur eingetragene Elektroinstallationsbetriebe oder der Netzbetreiber selbst sind berechtigt, solche Arbeiten vorzunehmen.
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